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Werratal

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AGB´s bei Vermittlung von Unterkünften



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Informationen für Vermieter: Vertriebswege

GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN ("AGB" - Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Die Werratal Tourismus Marketing GmbH vermittelt als Buchungsstelle Unterkünfte der Anbieter in ausgewählten Orten des Werratals entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot.

Vertragliche Beziehungen (Beherbergungsvertrag) entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb (gewerblicher Anbieter oder Privatvermieter) und dem Gast.

Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Beherbergungsvertrags. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

Hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Herunterladen 

1. Beherbergungsvertragsabschluss, Stellung der WTMG
1.1. Mit der Buchung über das Internetbuchungssystem, in Ausnahmefällen auch mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail an die WTMG, bietet der Gast dem BHB, der durch die WTMG als Vermittler vertreten ist, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbes-tätigung zustande, welche die WTMG als Vertreter des BHB vornimmt und die keiner bestimmten Form bedarf.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast, auch für alle in der Bu-chung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der bu-chende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Erklärung übernommen hat. Bei Buchungen durch Firmen, Reisebüros, Reiseveranstalter, Vereine, Volkshochschulen, Schulen oder ande-re Gruppen ist Auftraggeber/Vertragspartner des BHB sowie Zahlungspflich-tiger die jeweilige Institution, soweit mit dem BHB nicht ausdrücklich Anderes vereinbart ist.
1.4. Unterbreitet der BHB bzw. die WTMG dem Gast auf dessen Wunsch hin zunächst ein Angebot, so bietet der BHB dem Gast damit den Abschluss ei-nes Beherbergungsvertrages nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung verbindlich an. In diesem Fall kommt der Vertrag dadurch zu Stande, dass der Gast dieses Angebot annimmt, was, soweit nichts anderes vermerkt ist, schriftlich, mündlich, per Telefon, per Fax oder per E-Mail geschehen kann.
1.5. Die WTMG hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuch-ten Unterkunftsleistung.

2. Reservierungen
2.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechti-gen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der WTMG möglich. Andernfalls führt die Buchung nach Ziffer 1 dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast/Auftraggeber bis zum vereinbarten Zeitpunkt der WTMG Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der WTMG. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziffer 1.2. entsprechend.

3. Rücktritt
3.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und er-sparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.2. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast/Auftraggeber an den BHB die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich Nebenkosten):
Bei Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Übernachtung/Halbpension 70%
Bei Übernachtung/Vollpension 60%
3.3. Dem Gast/Auftraggeber bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen höher sind bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast/Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
3.4. Der BHB hält die gebuchte Unterkunft, so weder Rücktritt erfolgt ist noch spätere Ankunft vereinbart wurde, am Anreisetag bis 18 Uhr frei. Erst danach bemüht er sich um eine anderweitige Verwendung. Der Anspruch des BHB auf Bezahlung gemäß Ziffer 3.1. bleibt erhalten.
3.5. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
3.6. Der Rücktritt ist aus organisatorischen Gründen der WTMG zu erklären und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

4. Preise/Leistungen
4.1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.
4.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus
dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Leistungsbe-schreibung sowie aus etwa ergänzend getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird ausdrücklich empfohlen, ergänzende Vereinbarun-gen schriftlich zu treffen.

5. Bezahlung
5.1. Der gesamte Aufenthaltspreis einschließlich aller Nebenkosten ist am Ta-ge der Abreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.2. Der BHB kann eine Anzahlung auf den Unterkunftspreis oder die kom-plette Bezahlung im Voraus verlangen, wenn dies mit dem Gast/Auftraggeber entsprechend vereinbart worden ist. Ist der Gast/Auftraggeber mit vereinbarten Vorauszahlungen im Verzug, so kann der BHB bzw. in dessen Vertretung die WTMG nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag erklären und den Gast/Auftraggeber mit Kosten gemäß Ziffer 3.2. dieser Bedingungen belasten; bei Aufenthalten länger als eine Woche eine sofort fällige Zwischenabrechnung erstellen.

6. Haftung des BHB und der WTMG
6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für diesen Schaden allein wegen Verschuldens ei-nes Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen le-diglich vermittelt werden (z. B. Veranstaltungstickets, Eintrittskarten usw.), ins-besondere soweit sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleis-tungen gekennzeichnet sind.
6.3. Die WTMG haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr/ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der ge-buchten Leistung/Leistungsmängel haftet ausschließlich der BHB.

7. Beanstandungen (Mängel der Leistungen des BHB)
7.1. Sollten Beanstandungen auftreten, so obliegt es dem Gast, diese unver-züglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die WTMG wird sich zwar bei entsprechender Kontaktaufnahme gleichfalls um eine Behebung der Beanstandungen bemühen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Eine Be-anstandung gegenüber der WTMG entbindet den Gast nicht von der Ver-pflichtung, die Beanstandung unverzüglich dem BHB anzuzeigen.
7.2. Erfolgt die Anzeige durch den Gast schuldhaft nicht, können Ansprüche des Gastes gegen den BHB teilweise oder insgesamt entfallen.

8. Verjährung
8.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB und der WTMG aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gas-tes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.
8.2. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB bzw. der WTMG Verhand-lungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begrün-denden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB bzw. die WTMG die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbe-zeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1 Der Gast kann den BHB/die WTMG nur an deren Sitz verklagen. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der WTMG und Gästen fin-det ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9.3 Für Klagen des BHB/der WTMG gegen den Gast ist der Wohnsitz des Rei-senden maßgebend, außer die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristi-sche Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB/der WTMG maßgebend.
9.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit zwingende, auf das Vertragsverhältnis anwendbare Vorschriften in internationalen oder eu-roparechtlichen Bestimmungen entgegenstehen. Sollte eine Klausel dieses Vertrags unwirksam sein/werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Be-stimmungen/des Vertrags insgesamt nicht berührt.

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